Argumentum ad Verecundiam
Eine Behauptung gilt als wahr, weil eine (oft unpassende) Autorität sie vertritt.
Ein grosser Name ist kein Beweis.
Definition
Beim Argumentum ad Verecundiam (Autoritätsargument) wird eine Behauptung allein deshalb für wahr gehalten, weil eine Autorität sie äussert — häufig eine Autorität, die für das Thema nicht zuständig oder nicht zuverlässig ist.
Wichtig: Sich auf einschlägige Fachleute zu stützen, ist kein Fehlschluss, sondern vernünftig. Zum Fehlschluss wird es, wenn (a) die Autorität fachfremd ist, (b) im Fachgebiet kein Konsens besteht, oder (c) die blosse Autorität ein Sachargument ersetzen soll.
Der Fehlschluss hat die folgende Form:
- Autorität A behauptet B.
- A ist für B keine einschlägige/zuverlässige Autorität.
- Also ist B wahr.
EN: appeal to authority / argumentum ad verecundiam
Verwandtschaft
- Argumentum ad Populum — verwandt: die Menge statt einer Einzelautorität.
- Genetischer Fehlschluss — verwandt: Bewertung nach Quelle statt nach Inhalt.
- Argumentum ad Antiquitatem — verwandt: die „Autorität“ der Tradition.
Beispiele
Beispiel 1
„Ein bekannter Schauspieler empfiehlt dieses Nahrungsergänzungsmittel — dann muss es ja gut sein.“
Schauspielkunst begründet keine medizinische Kompetenz. Die Prominenz der Person sagt nichts über die Wirkung des Mittels.
Beispiel 2
„Ein Nobelpreisträger für Physik bezweifelt den Klimawandel, also ist die Sache offen.“
Auch ein verdienter Physiker ist nicht automatisch Fachmann für Klimaforschung. Massgeblich ist der Forschungsstand des einschlägigen Fachs, nicht ein prominenter Einzelname.