Argumentum ad Baculum
Zustimmung wird durch Androhung von Nachteilen erzwungen statt durch Gründe begründet.
Der Knüppel ist kein Argument.
Definition
Beim Argumentum ad Baculum (lat. baculum „Stock, Knüppel“) wird eine Behauptung nicht durch Gründe gestützt, sondern durch die Androhung von Nachteilen — Gewalt, Strafe, Jobverlust, sozialer Ausschluss — durchgesetzt.
Der Fehler: Eine Drohung kann jemanden zur Zustimmung zwingen, sie macht die Behauptung aber nicht wahr. Macht ersetzt kein Argument.
Der Fehlschluss hat die folgende Form:
- Wenn du B nicht akzeptierst, trifft dich der Nachteil N.
- Du willst N vermeiden.
- Also (sollst du glauben, dass) B wahr ist.
EN: appeal to force / argumentum ad baculum
Verwandtschaft
- Emotionsappell — der Oberbegriff: hier wird die Furcht angesprochen.
- Argumentum ad Populum — verwandt: sozialer Druck statt Sachgründe.
- Appell an die Folgen — abzugrenzen: dort entscheiden die (unerwünschten) Folgen einer These über ihren Wahrheitswert; beim Baculum droht der Sprecher selbst mit einem Nachteil.
Beispiele
Beispiel 1
„Wer in der Sitzung gegen den Vorschlag stimmt, muss sich um seinen Posten Sorgen machen.“
Die Drohung sagt nichts darüber, ob der Vorschlag gut ist. Sie erzwingt nur äusserliche Zustimmung.
Beispiel 2
„Du wirst schon einsehen, dass ich recht habe — sonst gibt es Ärger.“
Aus angedrohtem Ärger folgt nicht, dass die Behauptung zutrifft.