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Argumentum ad Hominem

Kurz

Statt das Argument zu widerlegen, wird die Person angegriffen, die es vorbringt.

Den Boten treffen, nicht die Botschaft.

Definition

Beim Argumentum ad Hominem („Argument gegen die Person“) richtet sich der Angriff nicht gegen die Behauptung, sondern gegen die Person, die sie aufstellt. Eigenschaften, Herkunft, Charakter oder Umstände der Person sollen die Behauptung entkräften.

Das ist ein Fehlschluss, weil die Wahrheit einer Aussage nicht davon abhängt, wer sie äussert. Auch eine unsympathische oder unglaubwürdige Person kann recht haben.

Der Fehlschluss hat die folgende Form:

  1. Person A vertritt die Behauptung B.
  2. Person A hat die (negative) Eigenschaft E.
  3. Also ist B falsch.

Davon zu unterscheiden ist die legitime Kritik an der Glaubwürdigkeit eines Zeugen — dort geht es nicht um die Wahrheit der Aussage, sondern um ihre Verlässlichkeit als Quelle.

EN: ad hominem

Verwandtschaft

  • Tu quoque — Sonderform: der Vorwurf der Heuchelei statt einer Sachantwort.
  • Brunnenvergiftung — Sonderform: die Person wird vorab diskreditiert.
  • Genetischer Fehlschluss — verwandt: Bewertung nach Herkunft statt Inhalt.

Beispiele

Beispiel 1

— „Die Klimaforscherin hat ihre Messdaten vorgelegt.“ — „Ach, die ist doch eine verbohrte Aktivistin — das muss man nicht ernst nehmen.“

Statt die vorgelegten Daten zu prüfen, wird die Person als „Aktivistin“ abgestempelt. Eine Beschimpfung widerlegt keine Daten.

Beispiel 2

„Was versteht der schon von Wirtschaft? Der hat ja nicht einmal studiert.“

Statt die Aussage zu prüfen, wird die Bildung der Person angegriffen. Ein fehlender Abschluss macht eine Aussage nicht falsch.

Quellen