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Emotionsappell

Kurz

Statt mit Gründen wird mit Gefühlen für eine Behauptung geworben.

Gefühle überzeugen, beweisen aber nicht.

Definition

Der Emotionsappell (appeal to emotion) ersetzt sachliche Gründe durch das gezielte Wecken von Gefühlen — Furcht, Mitleid, Stolz, Empörung, Hoffnung —, um Zustimmung zu erzeugen.

Der Fehler: Gefühle können beeinflussen, was wir glauben wollen, sie sind aber kein Beleg dafür, was wahr ist. Ein starkes Gefühl macht eine Behauptung nicht richtig. Der Emotionsappell ist der Oberbegriff mehrerer benannter Spielarten.

Der Fehlschluss hat die folgende Form:

  1. Die Behauptung B wird mit starken Gefühlen verbunden.
  2. Das Publikum empfindet diese Gefühle.
  3. Also wird B akzeptiert.

EN: appeal to emotion

Verwandtschaft

  • Argumentum ad Misericordiam — Spielart: Appell an das Mitleid.
  • Argumentum ad Baculum — Spielart: Appell an die Furcht.
  • Wunschdenken — verwandt: der Wunsch ersetzt den Beleg.

Beispiele

Beispiel 1

„Denken Sie an die Kinder! Wer für dieses Gesetz ist, kann ihnen nicht in die Augen sehen.“

Der Appell an Schuld und Sorge ersetzt die sachliche Prüfung, ob das Gesetz tatsächlich sinnvoll ist.

Beispiel 2

Ein Werbespot zeigt glückliche Familien zu emotionaler Musik — ohne ein einziges Argument für das Produkt.

Das erzeugte Wohlgefühl soll die Kaufentscheidung tragen, sagt aber nichts über die Qualität des Produkts.

Quellen