Fehlschluss der relativen Geringfügigkeit
Ein Beitrag oder Schaden wird mit Verweis auf seine geringe Grösse für irrelevant erklärt.
„Das bisschen“ summiert sich.
Definition
Beim Fehlschluss der relativen Geringfügigkeit wird ein Problem, Beitrag oder Schaden abgetan, weil er für sich genommen klein sei — sei es im Vergleich zu „Schlimmerem“ (relative privation) oder weil der Einzelfall kaum ins Gewicht falle.
Der Fehler: Die Geringfügigkeit eines Einzelbeitrags sagt nichts über die Summe oder das Prinzip. Viele kleine Beiträge ergeben grosse Wirkungen; und dass es Schlimmeres gibt, macht das Kleinere nicht harmlos.
Der Fehlschluss hat die folgende Form:
- Der Beitrag/Schaden X ist (für sich) klein.
- Also ist X unbedeutend / kein Problem.
- (Häufig:) Es gibt ohnehin Schlimmeres.
EN: appeal to relative triviality / minimization (Sonderform: relative privation — „es gibt Schlimmeres“)
Verwandtschaft
- Dammbruchargument — die Gegenrichtung: dort wird ein kleiner Schritt masslos dramatisiert.
- Haufen-Paradox — verwandt: die Frage, ab wann viele Kleinigkeiten zählen.
- Ablenkung (Red Herring) — verwandt, wenn „es gibt Schlimmeres“ vom Thema weglenkt.
Beispiele
Beispiel 1
„Ein Gläschen schadet doch nicht.“
Für sich mag ein Glas wenig sein — regelmässig getrunken summiert es sich. Die Geringfügigkeit des Einzelfalls verdeckt die Wirkung der Gewohnheit.
Beispiel 2
„Warum regst du dich über diese Ungerechtigkeit auf? Anderswo verhungern Menschen.“
Dass es grössere Probleme gibt, macht das kleinere nicht belanglos. Der Verweis auf Schlimmeres entkräftet den Einwand nicht.